
Verordnung
Osteopathie/Kinderosteopathie
Für Ihre osteopathische Behandlung benötigen Sie einen ärztliche Überweisung für Osteopathie. Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte dort, ob eine Kostenrückerstattung geleistet wird.
Physiotherapie
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Es obligt natürlich Ihrem Arzt, was er verordnet. Am Besten wäre jedoch eine Verordnung für 10x Physiotherapie à 45 Minuten. Lassen Sie diesen Verordnungsschein vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse für eine teilweise Kostenrückerstattung chefärztlich bewilligen. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen auch Auskunft über die Höhe der Rückerstattung.

Der erste Termin
Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:
Verordnung
aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Operationsbericht, …) falls vorhanden
bei Kindern: Mutter-Kind-Pass
Um mir ein möglichst genaues Bild von Ihnen und Ihren Beschwerden machen zu können, erfolgt zu Beginn der ersten Therapieeinheit ein ausführliches Anamnesegespräch. Dieses bildet, zusammen mit Ihren Befunden sowie grundlegenden klinischen Tests und körperlichen Untersuchungen, die Grundlage für die folgende Therapie.

Behandlungsdauer & Kosten
Der erste Termin dauert 60 Minuten und kostet 120 Euro.
Folgetermine dauern 45 Minuten und kosten je 100 Euro.
(Stand: 01. September 2022)

Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.

Terminabsage
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn – ab. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden von mir in Rechnung gestellt.