OSTEOPATHIE, KINDEROSTEOPATHIE, PHYSIOTHERAPIE
Ablauf

Verordnung

Osteopathie/Kinderosteopathie

Für Ihre osteopathische Behandlung benötigen Sie einen ärztliche Überweisung für Osteopathie. Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte dort, ob eine Kostenrückerstattung geleistet wird.

 

Physiotherapie

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Es obligt natürlich Ihrem Arzt, was er verordnet. Am Besten wäre jedoch eine Verordnung für 10x Physiotherapie à 45 Minuten. Lassen Sie diesen Verordnungsschein vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse für eine teilweise Kostenrückerstattung chefärztlich bewilligen. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen auch Auskunft über die Höhe der Rückerstattung.

Der erste Termin

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

Verordnung

aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Operationsbericht, …) falls vorhanden

bei Kindern: Mutter-Kind-Pass

Um mir ein möglichst genaues Bild von Ihnen und Ihren Beschwerden machen zu können, erfolgt zu Beginn der ersten Therapieeinheit ein ausführliches Anamnesegespräch. Dieses bildet, zusammen mit Ihren Befunden sowie grundlegenden klinischen Tests und körperlichen Untersuchungen, die Grundlage für die folgende Therapie.

 

Behandlungsdauer & Kosten

Der erste Termin dauert 60 Minuten und kostet 130 Euro.
Folgetermine dauern 45 Minuten und kosten je 110 Euro.

(Stand: 01. Jänner 2024)

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular.

> Kontakt-Details

Terminabsage

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn – ab. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden von mir in Rechnung gestellt.